Corona-Maßnahmen seit 03. April aufgehoben: Maskenpflicht und 3 G-Regel entfallen.

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Seit Sonntag, 3. April, sind in Baden-Württemberg die Corona-Maßnahmen ausgelaufen. Die CoronaVO Sport wurde aufgehoben. Somit entfallen auch die besonderen Einschränkungen für den Sportbetrieb. Alle Vorgaben für die Sportausübungen reduzieren sich auf §2 der CoronaVO Baden-Württemberg. Es gilt keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen mehr und keine Maskenpflicht im Außenbereich, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Zugangsbeschränkungen (3G-Regelung) zu Sportstätten entfallen. Ebenso gibt es keine Beschränkungen der Zuschauerzahl bei Sportveranstaltungen.