Verankerung des Kinderschutzes in der Satzung des SV Cannstatt

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In der Mitgliederversammlung am 22.06.23 wurde die nachfolgende Satzungsänderung zum Thema Kinderschutz einstimmig bestätigt (Paragraph 2, Absatz 8):

 

Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Entsprechend verpflichtet sich der Verein, Maßnahmen zur Prävention und Intervention, insbesondere zum Kinder- und Jugendschutz, durchzuführen.